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26.07.2021

Verlängerung der Corona-Verordnung: Änderung für Training/Kurse in der Inzidenzstufe 4

Die Landesregierung hat die baden-württembergische Corona-Verordnung zum 26.07.2021 verlängert und geändert. Für Physiotherapiepraxen, die Training und Kurse außerhalb der Therapie anbieten, gibt es bei einer Inzidenz von über 50 eine kleine Änderung. Ansonsten bleiben alle bekannten Regelungen bestehen – wie zum Beispiel die Maskenpflicht in Praxen.

Die weiterhin gültigen Regelungen, u.a. zur Maskenpflicht, können Sie hier nachlesen.  

 

Neu ab dem 26.07.2021 für Training/Kurse außerhalb der Therapie

In der Inzidenzstufe 4, also ab einer Inzidenz von 50, werden bei Training und Kursen außerhalb der Therapie genesene und vollständig geimpfte Personen nicht zur max. Personenzahl (25 Personen im Freien, 14 Personen in geschlossenen Räumen) hinzugezählt. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich (siehe §15, Absatz 1, Nr. 3).

Die Regelungen für die Inzidenzstufen 1 bis 3 werden für Training/Kurse außerhalb der Therapie wie gehabt verlängert:

  • Inzidenzstufe 3 (Inzidenz von 35 bis 50): Die Personenanzahl im Freien und in geschlossenen Räumen ist nicht beschränkt, es ist jedoch der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung notwendig.

  • Inzidenzstufen 1 und 2 (Inzidenz bis max. 35):  Die Personenanzahl im Freien und in geschlossenen Räumen ist nicht beschränkt, der Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung ist nicht notwendig.

 

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