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21.04.2021

Kein Testkonzept mehr erforderlich für Test-Abrechnung über KVBW

Wie telefonische Rücksprache mit dem Praxisservice TestV der KVBW ergeben hat, ist für Physiotherapiepraxen, die Schnelltests mit der KVBW abrechnen möchten, kein Testkonzept mehr erforderlich.

Auch wenn „Schritt 1: Testkonzept erstellen“ auf der Internetseite der KVBW als erster Schritt für die Registrierung zur Testabrechnung gelistet ist, so trifft dies nicht auf Physiotherapiepraxen zu (sondern z.B. auf Einrichtungen, die Bürgertests anbieten).

Von Physiotherapiepraxen kann dieser Schritt also – anders als bislang von Verbandsseite kommuniziert – übersprungen werden.

Weitere Infos zur Schnelltest-Abrechnung mit der KVBW bietet diese Meldung.