Abrechnung von Schnelltests über KVBW nun möglich
Seit dem 08. März 2021 gilt die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV) der Bundesregierung, die u.a. besagt, dass pro Mitarbeiter*in einer Physiotherapiepraxis bis zu zehn Tests pro Monat/Mitarbeitendem in eigener Verantwortung beschafft und durchgeführt werden können. Ab sofort ist auch die Abrechnung und somit Erstattung über die KVBW freigeschaltet.
Physiotherapiepraxen können sich hier registrieren:
Wie die Registrierung funktioniert, erfahren Sie in folgenden Anleitungen der KVBW:
Hinweis: Aktuell (Stand 01.04.2021) ist auf der KVBW-Homepage zum Teil noch zu lesen, dass die Registrierung für sonstige Heilberufe, wie Physiotherapie, erst in Kürze möglich ist. Dies ist – wie telefonische Rücksprache mit der KVBW ergeben hat – nicht korrekt! Die Registrierung ist bereits möglich.
Weitere Informationen zum Thema Schnelltests finden Sie auch in unserer Meldung vom 30.03.2021.
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