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14.03.2022
Vereinfachte Quarantäne-Entschädigung: PCR- oder Schnelltestergebnis ausreichend
Zukünftig reicht in Baden-Württemberg ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle aus, damit Arbeitgeber*innen beim Staat einen Verdienstausfall für ihre Mitarbeitenden beantragen können, die aufgrund von Corona in Quarantäne sind. Bislang war hierfür eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses als Nachweis nötig.
Entsprechend informiert das Sozialministerium Baden-Württemberg auf seiner Internetseite (Meldung vom 10. März 2022).