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15.05.2019

Übersicht Genehmigungsverfahren: aktuell und auf dem neuesten Stand (Stand 30. April 2019)

Egal, ob Genehmigung außerhalb des Regelfalls oder Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf – der GKV-Spitzenverband veröffentlicht seit einiger Zeit eine Übersicht der Krankenkassen, die auf das Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HMR) bestehen beziehungsweise verzichten.

Die Krankenkassen berichten zunächst dem GKV-Spitzenverband über Änderungen im Genehmigungsverfahren. Deshalb bildet die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes stets den aktuellen Stand bei Genehmigungen außerhalb des Regelfalls ab. 

Neu: Die BKK firmus führt das Genehmigungsverfahren ein, die IKK gesund plus stellt es ein.

Weitere nützliche Informationen für Freiberufler gibt es in diesem Bereich unserer Homepage sowie im Downloadbereich des Landesverbandes Baden-Württemberg (nur für Mitglieder).