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Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinien
Der GKV-Spitzenverband hat am 29. September 2020 die Empfehlungen für den Heilmittelbereich angepasst. Anlass ist die Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien vom 01. Oktober 2020 auf den 01. Januar 2021. Die neuen Empfehlungen gelten vom 01. Oktober an bis zum Jahresende.
Weniger Bürokratie bleibt auch in der Übergangsphase
Für Physiotherapie-Praxen sind bis zum 31. Dezember 2020 folgende Punkte von Bedeutung:
Unterbrechungsfristen werden weiter nicht geprüft von den Kassen
Nicht richtlinienkonformer Verordnungen können weiter korrigiert werden
Pauschaler Ausgleich für Hygienemehrbedarf von 1,50 Euro pro Verordnung bleibt
Darüber hinaus empfiehlt der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskassen auf die Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Verordnungen außerhalb des Regelfalls zu verzichten. Hier werden die Landesverbände von PHYSIO-DEUTSCHLAND bei den entsprechenden Kassen nachfragen, ob diese der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes folgen.