A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise

Passwort vergessen?

Bitte Ihre Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.





Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
 

 

24.07.2018

Übergangsfrist bei Praxiszulassung

In unserer Netzmeldung vom 16.07.2018 haben wir Sie über die neuen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes informiert, die ab 01.08.2018 gelten werden. Einige Mitglieder berichteten uns, dass sie aktuell Praxisneu- oder umbauten auf Grundlage der bisherigen Zulassungsvoraussetzungen durchführen, die mit den neuen Empfehlungen kollidieren. Der GKV-Spitzenverband hat für diese Fälle eine großzügige Übergangsfrist festgelegt.

Offensichtlich hat sich der GKV-Spitzenverband längst mit dieser Problematik beschäftigt.

Gestern ging in der Bundesverbandsgeschäftsstelle ein Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17.07.2018 ein, das uns heute weitergeleitet wurde.

Wir zitieren aus diesem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes auszugsweise:

„Es ist nicht auszuschließen, dass Praxen derzeit neu oder umgebaut werden, die nach den neuen Anforderungen nicht mehr zulassungsfähig wären. Um hier keine unbilligen Härten entstehen zu lassen, gilt nachfolgende Übergangsregelung:

Praxen, die sich bereits vor dem 01.08.2018 im Neu- oder Umbau befunden haben und für die bis zum 31.12.2019 ein Zulassungsantrag gestellt wird, sollen auf Antrag nach den Raumanforderungen der bis zum 31.07.2018 geltenden Zulassungsempfehlungen bewertet werden.“

PHYSIO-DEUTSCHLAND – Landesverband Baden-Württemberg wird umgehend bei den baden-württembergischen Krankenkassen anfragen, wie der Nachweis aussehen muss, der einen
(Um-)Baubeginn vor dem 01.08.2018 belegt.

Wir werden Sie selbstverständlich weiter informieren.

Hier gelangen Sie direkt zu den neuen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands.