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08.02.2021

Überbrückungshilfe III: Antragsstellung startet im Februar 2021

Obwohl die Coronakrise anhält, sind die Terminkalender der meisten Physiotherapiepraxen und Freien Mitarbeiter*innen gut gefüllt. Für diejenigen, bei denen dies z.B. aufgrund aktuell ggf. wegfallender Heimbesuche nicht der Fall ist, beginnt im Februar 2021 der Antragszeitraum für die Überbrückungshilfe III. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021. Und die Überbrückungshilfe III umfasst auch eine Neustarthilfe für Soloselbständige.

 

Welche Unterstützung bekommen Praxisinhaber*innen?

„Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heisst: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.“

(Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Welche Unterstützung bekommen Soloselbstständige (Freie Mitarbeiter*innen)?

„Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen.

Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden deutlich verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln.

Beispiel: Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019, 10.000 Euro).“

(Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Förderbedingungen, Umfang und Antragsstellung der Überbrückungshilfe erhalten Sie hier.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.