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Überbrückungshilfe II: Antragsstellung jetzt möglich
Trotz der zweiten Coronawelle sind die meisten Praxen und freien Mitarbeiter*innen weiterhin gut mit Terminen ausgelastet. Falls trotzdem finanzielle Unterstützung benötigt wird, so kann bis zum 31. Dezember 2020 auf der Antragsplattform des Bundes die Überbrückungshilfe II beantragt werden.
Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes. Die Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können ab jetzt gestellt werden.
Weitere Informationen zu Förderbedingungen, Umfang und Antragsstellung der Überbrückungshilfe erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten des Sozialministeriums und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.