Passwort vergessen?
Bitte Deine Mitgliedsnummer sowie die Postleitzahl eingeben. Du erhälst umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.
Neu ab 01.07.2021: Erweiterte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und Post-Covid-19-Syndrom wird besonderer Verordnungsbedarf
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 18.03.2021 zur Erweiterung der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit am 01.07.2021 in Kraft. Außerdem: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, das Post-Covid-19-Syndrom in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.
Neue Diagnosen langfristiger Heilmittelbedarf
In der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen ab dem 01.07.2021 durch den G-BA-Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:
Guillain-Barré-Syndrom
Normaldruckhydrozephalus
blutungsbedingte Gelenkschäden
Ehlers-Danlos-Syndrom
Glasknochenkrankheit
angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Über die Beschlussfassung hatten wir Sie bereits hier informiert. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier auf der Internetseite des G-BA.
Neue Diagnose besonderer Verordnungsbedarf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ ab 01.07.2021 in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen. Verordnen Ärzte also ab 01.07. Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet. Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf wird zum 01.07. dahingehend ergänzt. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der KBV.