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17.10.2019

Ist die Craniosacral-Therapie erlaubnispflichtige Heilkunde?

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg aktuell. Im Beschluss vom 19.03.2019, 9 S 323/19 hat er hierzu eine interessante vorläufige rechtliche Einschätzung gegeben:

 

Die Prüfung, ob es sich bei der Craniosacral-Therapie um eine erlaubnispflichtige Heilkunde im Sinne des § 5 HeilprG handelt, wirft komplexe tatsächliche und rechtliche Fragen auf. Diese können in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht beantwortet werden, da dort die Rechtslage nur summarisch, das heißt gestrafft und auf das Wesentliche beschränkt, geprüft wird.

 

Eine Entscheidung dazu muss deshalb im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Therapeuten, die die Craniosacral-Therapie praktizieren, werden den Ausgang dieses Hauptsacheverfahrens mit Spannung erwarten. Das wird wohl aber erst 2021 abgeschlossen sein.

 

Dies und noch viel mehr lesen interessierte CS-Therapeuten hier.