Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
04.05.2018

Interessengeleitetes Drohszenario wider besseren Wissens

Christoph Meinecke, Verwaltungsratsmitglied der AOK Niedersachsen für die Arbeitgeberseite, hat sich auf Facebook mit einem Kommentar zur Bezahlung der Gesundheitsberufe wie der Pflege nach TVöD auf einen entsprechenden Post des Bundestagsabgeordneten Dr. Roy Kühne geäußert. Christoph Meinecke befürchtet Insolvenzen der Einrichtungen und malt den Schrecken von Privatinsolvenzen an die Wand.

Dieses Drohszenario ist interessensgeleitet und entbehrt jeglicher rechtlicher und wirtschaftlicher Grundlage, wie Meinecke eigentlich wissen sollte. Denn:

1.) Für den Bereich der Altenpflege hat das Bundessozialgericht bereits eine Grundsatzentscheidung getroffen: Betriebe in der Pflege, die Tariflöhne zahlen, handeln nicht unwirtschaftlich. Die Krankenkassen müssen deshalb entsprechenden Aufwand bei der Bemessung der Tagessätze anerkennen. Die Koalition hat diese Entscheidung in der letzten Legislaturperiode im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes III aufgegriffen und gesetzlich geregelt, dass die Kassen die Vergütung von Mitarbeitern in der Pflege, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, entsprechend refinanzieren müssen.

2.) Die Koalition hat erkannt, dass die schlechte Bezahlung eine der Hauptursachen für den Mangel an Pflegekräften ist. Konsequenz daraus: Die Kosten für die Pflegekräfte im stationären Bereich werden den Krankenhäusern demnächst außerhalb der DRG erstattet. Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, womit vermieden wird, dass wie zu häufig bisher Mehrausgaben für andere Bereiche im stationären Bereich durch Einsparungen bei den Pflegekräften refinanziert werden.

3.) Was für die Pflegeberufe gilt, muss auch für die Therapieberufe Anwendung finden, die vielfach- insbesondere bei privaten Trägern- ebenso von Einsparungen und prekären Arbeitsverhältnissen im stationären Bereich betroffen sind. PHYSIO-DEUTSCHLAND fordert deshalb auch für die Physiotherapie Personaluntergrenzen wie in der Pflege geplant und eine Finanzierung der Personalkosten außerhalb der DRGs.

4.) Für die Mitarbeiter der AOK Niedersachsen ist die soziale Absicherung durch Tarifverträge etwas völlig Selbstverständliches: Denn für sie gilt der Tarifvertrag für die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Dies nur am Rande.


Stefanie Fimm,

stv. Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND und zuständig für den Fachbereich Angestellte