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20.03.2019

Bundeswehr: Klarstellung zur Behandlungsunterbrechung

In den letzten Wochen haben uns einige Anfragen zur Behandlungsunterbrechung bei Patienten von der Bundeswehr erreicht.

Aktuell entsprechen die Unterbrechungstatbestände für Patienten bei der Bundeswehr denen des vdek-Rahmenvertrages. Bei einer Unterbrechung, die länger als 14 Tage andauert, ist der Grund für die Unterbrechung auf der Rückseite der Heilmittelverordnung schriftlich aufzutragen (z.B. "Krankheit des Patienten"). Bitte verwenden Sie hierbei nicht die sonst üblichen Abkürzungen, da die Abrechnungsstelle der Bundeswehr diese nicht akzeptiert.