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Aufwand für Hygiene/PSA und Videotherapie sind bei Bundesbeamten beihilfefähig
Anfragen von PHYSIO-DEUTSCHLAND beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben ergeben, dass
Aufwendungen für Hygienemaßnahmen in Höhe von € 1,50/pro Anwendung (zunächst befristet bis zum 30.09.2020, siehe Newsletter „BeihilfeNews4“) und
Aufwendungen im Zusammenhang mit telemedizinischer Behandlung aus dem Heilmittelbereich (Details siehe Newsletter „BeihilfeNews2“)
(bei Bundesbeamten) beihilfefähig sind.
Ob diese Regelungen auch für die jeweiligen beihilfeberechtigten Landes- bzw. Kommunalbeamten Anwendung finden, ist aktuell noch in der Klärung. Bisher hatte sich das Land Baden-Württemberg immer an die Regelungen angepasst, wir haben diesbezüglich jedoch nochmals nachgefragt und werden Sie informieren, sobald wir dazu eine Rückmeldung haben.