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20.05.2020

Antragsstellung Rettungsschirm Heilmittel

Es ist soweit: Seit heute können Sie auf der Homepage der zuständigen ARGEn den Antrag auf Ausgleichzahlung im Rahmen des Rettungsschirms Heilmittel herunterladen. Der Antrag kann frühestens am 20. Mai 2020 und bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden. Wir raten dazu, die Ausgleichszahlung nicht direkt am 20. Mai zu beantragen.

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Für Physiotherapeut*innen in Baden-Württemberg ist – je nach Regierungsbezirk – eine von zwei Geschäftsstellen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Baden-Württemberg zuständig. Falls Sie sich unsicher sind, prüfen Sie bitte die Postleitzahl Ihrer Praxisadresse, um zu erfahren zu welchem Regierungsbezirk Sie gehören. Laden Sie den Musterantrag der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg herunter. (Achtung: Je nach Regierungsbezirk unterscheiden sich die Anträge hinsichtlich der Datenschutzerklärungen!).

  • Speichern Sie den Musterantrag bitte nach dem Herunterladen zuerst auf Ihrem PC/Tablet ab. Füllen Sie anschließend an Ihrem PC/Tablet den Antrag in den dafür vorgesehenen Feldern vollständig aus. Speichern Sie dann den ausgefüllten Antrag auf Ihrem PC/Tablet.

  • Es ist nicht erforderlich den Antrag zu unterschreiben. Daher bitte den ausgefüllten Antrag nicht ausdrucken, einscannen und verschicken. Stattdessen bitte die abgespeicherte Datei als Anlage per E-Mail versenden.

  • Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung, wenn Ihre E-Mail zugestellt wurde.

 

Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?

  • Für die Antragsstellung sind keine weiteren Unterlagen außer dem ausgefüllten Antrag erforderlich.

  • Für jede Praxis (also auch für Zweigstellen mit eigener Adresse) muss ein extra Antrag gestellt werden.

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.