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22.08.2017

Aktualisierte Liste über Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Der GKV-Spitzenverband hat seine Liste über das Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls aktualisiert. Weitere Krankenkassen haben nun bis auf Widerruf den Genehmigungsverzicht für zahnärztliche Verordnungen außerhalb des Regelfalls erklärt. Allerdings liegen noch nicht von allen Krankenkassen Rückmeldungen zu den zahnärztlichen Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor.

Die meisten Krankenkassen, die bei ärztlichen Verordnungen außerhalb des Regelfalls keine Genehmigung fordern, verzichten auch bei zahnärztlichen Verordnungen außerhalb des Regelfalls bis auf Widerruf auf die Genehmigung und umgekehrt.

Ausnahmen: Die BMW BKK möchte für Zahnarztrezepte außerhalb des Regelfalls ein Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte, obwohl sie bei Verordnungen von Ärzten einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen hat. Die IKK gesund plus verzichtet bei Zahnarzt-Verordnungen außerhalb des Regelfalls nur bei den Indikationsschlüsseln ZNZ2 und LYZ2 auf die Genehmigung, besteht aber darauf bei allen anderen Indikationsschlüsseln (ärztliche Verordnungen: Genehmigungsverzicht bei den Indikationsschlüsseln EX4, ZN1, ZN2, LY2, LY3 und AT3).

<link file:18148 _blank>Hier können Sie sich die aktualisierte Liste (Stand 01.08.2017) herunterladen. Im Mitgliederbereich unserer Homepage www.bw.physio-deutschland.de steht Ihnen die jeweils aktuelle Liste in den Rubriken „Praxisalltag“ und „langfristiger Heilmittelbedarf und besondere Verordnungsbedarfe“ zur Verfügung. Einen Link zur jeweils aktuellen Liste des GKV-Spitzenverbandes finden Sie auch in der Rubrik  „Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte“.