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19.01.2021

Achtung: 1. Auch ZPP-zertifizierte Präventionskurse aktuell nur als Videoleistung gestattet! 2. Aber weiterhin gilt: Medizinisch notwendige Maßnahmen (auch ohne Rezept!) sind in Baden-Württemberg erlaubt

Selbstverständlich ist auch PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg bewusst, dass sich die Aussagen zu 1. und 2. widersprüchlich anhören (könnten) – und, dass der Begriff der „medizinischen Notwendigkeit“ nicht verbindlich definiert ist.

Lassen Sie uns den Versuch unternehmen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

1. Präventionskurse als Präsenzveranstaltung durchzuführen, ist aktuell definitiv verboten.

2. Präventionskurse per Video sind selbstverständlich erlaubt – und werden, so sie von der ZPP zertifiziert sind, bis 31.03.2021 auch bezahlt.

3. Erlaubt sind in BaWü weiterhin medizinisch notwendige Maßnahmen.

  • Ob eine Maßnahme medizinisch notwendig ist, müssen Sie entscheiden – das nimmt Ihnen erst einmal niemand ab.

  • Wenn Sie sich unschlüssig sind, ob Ihr Angebot (sei es ein Kurs, sei es ein Gerätetraining oder was auch immer) medizinisch notwendig ist, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde zu halten. Denn bekommen Sie von dort „grünes Licht“, müssen Sie keine Sorge mehr vor einer Sanktion wegen Verstoß gegen die CoronaVO haben.

  • Wenn Sie eine solche Rücksprache mit der Ordnungsbehörde nicht halten wollen, raten wir jedenfalls, für jeden Teilnehmenden des Kurses (oder Trainings) eine Art Karteikarte anzulegen, auf der dokumentiert wird, dass der Teilnehmer eben gerade nicht gesund ist, sondern körperliche Beschwerden hat – eben so, wie man das für Patient*innen, die auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung behandelt werden, auch macht. Denn auf der Grundlage einer solchen schriftlichen „Dokumentation“ lässt sich im Streitfall viel einfacher eine medizinische Notwendigkeit aufzeigen, also ohne.

 

Sie haben weitere Fragen zu Funktionstraining/Reha-Sport/KGG/ZPP zertifizierte Präventionskurse? Vielleicht steht die Antwort bereits in unseren „Corona FAQ“ (im Mitgliederbereich der Homepage).