Neuerungen bei der Heilmittelverordnung: Diagnosenliste online
Die Diagnosenliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den besonderen Verordnungsbedarfen ab 2017 wurde zum 01. Januar 2017 erweitert. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat diese Liste und weitere Informationen online gestellt.
Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es mit Beginn des Jahres 2017 einige Änderungen – wir berichteten. Kernpunkt ist unter anderem die Diagnosenliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den besonderen Verordnungsbedarfen (früher: Praxisbesonderheiten). Diese Liste wurde erweitert – unter anderem um geriatrische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen bei Kindern.
Die KVBW hat diese Diagnoseliste und weitere Informationen übersichtlich auf ihrer Homepage zusammengestellt. Gelangen Sie hier direkt zu zum Internetauftritt der KVBW.
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