Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
22.01.2021

Änderung der baden-württembergischen Corona-Verordnung zum 11.01. und 18.01.2021: Für Physiotherapiepraxen Neuerungen hinsichtlich Behandlung in Heimen

Die letzten Anpassungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung traten zum 11.01. und 18.01.2021 in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum 31.01.2021. Trotz neuer Regelungen ändert sich nichts für die Arbeit in den Physiotherapiepraxen, jedoch gibt es Neuerungen zur Behandlung in Heimen.

So ist in den Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021“ (Baden-Württemberg.de, Stand 18.01.2021) auf S. 3 nun sogar ausdrücklich ausgeführt, dass medizinisch notwendige Dienstleistungen u.a. im Bereich Physiotherapie und Rehasport (auch ohne Rezept) möglich sind.

 

Hinweis: Physiotherapie in Heimen

Physiotherapeutische Behandlungen in Heimen sind nach der aktuellen CoronaVO nur erlaubt, wenn der behandelnde PT

  • einen negativen Schnelltest nachweist und

  • eine FFP2-Maske trägt.

In der Mitgliederberatung berichten uns Anrufer*innen deshalb auch verstärkt, dass Heime Physiotherapeut*innen richtigerweise nur noch behandeln lassen, wenn ein negativer Schnelltest vorliegt. Zum Thema Schnelltest besagt die aktuelle CoronaVO in § 1h weiterhin Folgendes:

„Die Einrichtungen haben den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung anzubieten. Von der Durchführung eines vorherigen Antigentests ausgenommen sind externe Personen, deren Zutritt zur Einrichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung oder für die psycho-soziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend erforderlich ist, sofern ein vorheriger Antigentest aus unaufschiebbaren Gründen nicht vorgenommen werden kann.“

Daraus ergeben sich aus Sicht des Landesverbands folgende Fragen, die wir an das zuständige Ministerium gestellt haben:

  • Frage 1:  Müssen Heime Physiotherapeut*innen testen? Da PTs nicht testen dürfen und regelmäßige Tests bei Hausärzten illusorisch, insb. aber den Praxen wegen des hiermit einhergehenden Zeitaufwands wirtschaftlich nicht leist- und zumutbar sind, bleiben Heimbewohner heute bereits ohne die erforderliche physiotherapeutische Behandlung. Gäbe es aufgrund der neuen Bestimmung eine Testpflicht der Heime, würde eine physiotherapeutische Versorgung sichergestellt werden können.

  • Frage 2: Für den Fall, dass es eine Testpflicht für die Heime geben sollte: Laut der Begründung der Landesregierung zur Änderung der TestVO ist die Testung für externe Personen, also auch PTs, die die physiotherapeutische Versorgung in Heimen sicherstellen, kostenfrei. Nun erhalten wir erste Rückmeldungen, dass einzelne Heime für diese Tests Geld verlangen – was sollen wir betroffenen Therapeuten raten?

  • Frage 3: Für den Fall, dass es eine Testpflicht nicht geben sollte: Gehen wir richtig in der Annahme, dass die physiotherapeutische Behandlung für die körperliche Gesundheit der Bewohner*innen zwingend erforderlich ist? Was definiert im Sinne der neue Regelung einen „unaufschiebbaren Grund“, der eine Testung ausnahmsweise entbehrlich macht?

Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie informieren. Bis zur Klärung bitten wir Sie, eine individuelle Lösung mit dem betreffenden Heim zu finden. Neben der Testung durch das Heim selbst verbleiben nur 3 Optionen:

  • kostenfreie und regelmäßige Testung in einer Arztpraxis

  • Sie testen nach ärztlicher Schulung selbst – die Kosten dieser Schnelltests haben allerdings Sie zu tragen (Achtung: Manche Heime akzeptieren selbst durchgeführte Schnelltests nicht, daher klären Sie dies bitte vorab mit dem Heim.)

  • Letzte Option wäre folgende: Sie stellen die physiotherapeutische Versorgung der Heime vorübergehend ein

 

Quellen und weitere Informationen