Übergangsfrist bei Praxiszulassung
In unserer Netzmeldung vom 16.07.2018 haben wir Sie über die neuen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes informiert, die ab 01.08.2018 gelten werden. Einige Mitglieder berichteten uns, dass sie aktuell Praxisneu- oder umbauten auf Grundlage der bisherigen Zulassungsvoraussetzungen durchführen, die mit den neuen Empfehlungen kollidieren. Der GKV-Spitzenverband hat für diese Fälle eine großzügige Übergangsfrist festgelegt.
Offensichtlich hat sich der GKV-Spitzenverband längst mit dieser Problematik beschäftigt.
Gestern ging in der Bundesverbandsgeschäftsstelle ein Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17.07.2018 ein, das uns heute weitergeleitet wurde.
Wir zitieren aus diesem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes auszugsweise:
„Es ist nicht auszuschließen, dass Praxen derzeit neu oder umgebaut werden, die nach den neuen Anforderungen nicht mehr zulassungsfähig wären. Um hier keine unbilligen Härten entstehen zu lassen, gilt nachfolgende Übergangsregelung:
Praxen, die sich bereits vor dem 01.08.2018 im Neu- oder Umbau befunden haben und für die bis zum 31.12.2019 ein Zulassungsantrag gestellt wird, sollen auf Antrag nach den Raumanforderungen der bis zum 31.07.2018 geltenden Zulassungsempfehlungen bewertet werden.“
PHYSIO-DEUTSCHLAND – Landesverband Baden-Württemberg wird umgehend bei den baden-württembergischen Krankenkassen anfragen, wie der Nachweis aussehen muss, der einen
(Um-)Baubeginn vor dem 01.08.2018 belegt.
Wir werden Sie selbstverständlich weiter informieren.
Hier gelangen Sie direkt zu den neuen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands.