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14.09.2020

Kurse und Training in der Physiotherapiepraxis: Corona-Verordnung Sport seit 14. September gültig

Weiterhin werden in der Mitgliederberatung viele Fragen zu Kursen und Training in der Physiotherapiepraxis gestellt. Seit dem 14. September 2020 gilt hierzu nun die Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und Sozialministeriums. Informieren Sie sich hier.

 

Was gilt für Physiotherapiepraxen?

Die Corona-Verordnung Sport tritt am 14. September 2020 in Kraft und bleibt bis zum 31. Januar 2021 gültig. Sie gilt unter anderem für „Räumlichkeiten oder Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt werden“, also auch für Physiotherapiepraxen, in denen Kurse oder Trainings stattfinden. Diese dürfen unter Einhaltung der in der Verordnung genannten Vorgaben angeboten werden.

 

Welche Vorgaben müssen eingehalten werden?

Folgende Vorgaben gelten laut der Corona-Verordnung Sport für Physiotherapiepraxen, um Kurse oder Trainings anzubieten:

  • Hygieneanforderungen einhalten

  • Zuvor ein Hygienekonzept erstellen

  • Datenerhebung durchführen

  • Zutritts- und Teilnahmeverbot einhalten

  • Arbeitsschutzanforderungen einhalten

  • Max. 20 Personen (Ausnahmen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann durchgängig eingehalten werden oder eine größere Personenzahl ist für die Durchführung zwingend erforderlich.)

  • Während der Kurse/des Trainings: Mindestabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden (Ausnahme: für das Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen)

  • Abseits des Sportbetriebs: Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll möglichst eingehalten und Körperkontakt aus dem Weg gegangen werden. Auch in Toiletten, Duschen und Umkleiden gilt dieser Mindestabstand, weswegen der Aufenthalt dort entsprechend zu begrenzen ist.

  • Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen: Durchmischung der Gruppen soll vermieden werden

  • Bei erforderlichem Körperkontakt über einen längeren Zeitraum: möglichst feste Trainings- oder Übungspaare bilden

Details und Ausnahmen finden Sie direkt in der Corona-Verordnung Sport auf der Internetseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

 

Corona-Verordnung der Landesregierung weiterhin in Kraft

Bitte beachten Sie, dass außerdem die Corona-Verordnung der Landesregierung und die damit einhergehenden Hygieneregelungen weiterhin gelten, nach aktuellem Stand bis zum 30. September 2020. So muss zum Beispiel nach wie vor eine Mund-Nasen-Bedeckung in Physiotherapiepraxen getragen werden. Dies können Sie auch in folgenden Netzmeldungen nachlesen:

Für Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.