Neue Corona-Verordnung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft
Maskenpflicht und Hygieneanforderungen in Praxen – diese und viele weitere Punkte deckt die Corona-Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2020 ab, die ab dem 01. Juli 2020 gilt. Informieren Sie sich hier über die anstehenden Veränderungen.
Veränderungen ab dem 01. Juli 2020
Maskenpflicht und Abstand
Die am 01. Juli 2020 in Kraft tretende Corona-Verordnung löst die Verordnung zur Maskenpflicht in Praxen vom 29. Mai 2020 ab. In Praxen besteht damit weiterhin und bis auf weiteres eine Maskenpflicht! Abweichend von der bis 30.06.2020 geltenden Maskenpflicht gilt:
Patient*innen, Kund*innen und Besucher*innen, aber auch die Beschäftigten der Praxis müssen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, insofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Gründe dagegensprechen. Nicht mehr von der CoronaVO gefordert ist für Physiotherapeut*innen also, eine medizinische (FFP2) Maske tragen zu müssen.
Mit der neuen Verordnung gelten hinsichtlich der „Maskenpflicht“ zudem folgende Ausnahmen:
Beschäftigte, an deren Arbeitsort sich keine Patient*innen oder Besucher*innen aufhalten, müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert, muss in der Praxis keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Auch wenn ein anderer, mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung angelegt werden – das wird insb. für das Rezeptionspersonal dann gelten, wenn eine Plexiglasscheibe am Tresen angebracht ist.
Hygieneanforderungen
Nach wie vor gelten erhöhte Anforderungen an die Hygiene. Zum Beispiel werden diese Punkte explizit genannt, die ab dem 01. Juli eingehalten werden müssen:
Es muss ein Hygienekonzept erstellt werden, aus dem insbesondere ersichtlich wird, wie die Hygieneanforderungen aus „§4 Hygieneanforderungen“ der Corona-Verordnung befolgt werden. Fragt die zuständige Behörde nach diesem Konzept, so muss es vorgelegt und erläutert werden, wie es umgesetzt wird. Wir bemühen uns gerade um rechtssichere Klärung, wie ein solches Hygienekonzept aussehen soll. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Werden von einer Praxis Textilien gestellt, wie zum Beispiel Handtücher, Laken oder Decken, so müssen diese ausgetauscht und gewaschen werden, nachdem sie von einer Person genutzt wurden und von einem nächsten Patienten genutzt werden.
Patient*innen und Besucher*innen müssen rechtzeitig und verständlich über diese Punkte informiert werden:
Zutritts- und Teilnahmeverbote für Ansteckungsverdächtige
Abstandsregelungen und Hygienevorgaben
Reinigungsmöglichkeiten für die Hände
Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens
Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen
Bitte beachten Sie auch die weiteren Regelungen und Ausführungen in der ab 01. Juli gültigen Corona-Verordnung.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
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