06.08.2020
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Regionalverband Baden-Württemberg
Neue Corona-Verordnung – nur wenig ist für Physiotherapiepraxen neu
Am 06. August 2020 treten die Änderungen an der Corona-Verordnung vom 01. Juli 2020 in Kraft, die die Landesregierung am 28. Juli 2020 beschlossen hat. Was Physiotherapiepraxen beachten müssen, erfahren Sie hier.

Relevanz für Physiotherapiepraxen
- Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert – bis dahin ist also etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert.
- Hinsichtlich des Führens einer Besucherliste entfällt die Alternativmöglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Denn wenn die Gesundheitsbehörden Kontakt über E-Mail aufnehmen oder sonstige Datenverarbeitung mittels E-Mail erfolgt, entspricht dies oft nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Weitere Informationen finden Sie direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung.