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06.08.2020

Neue Corona-Verordnung – nur wenig ist für Physiotherapiepraxen neu

Am 06. August 2020 treten die Änderungen an der Corona-Verordnung vom 01. Juli 2020 in Kraft, die die Landesregierung am 28. Juli 2020 beschlossen hat. Was Physiotherapiepraxen beachten müssen, erfahren Sie hier.

Relevanz für Physiotherapiepraxen

  1. Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert – bis dahin ist also etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert.

  2. Hinsichtlich des Führens einer Besucherliste entfällt die Alternativmöglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Denn wenn die Gesundheitsbehörden Kontakt über E-Mail aufnehmen oder sonstige Datenverarbeitung mittels E-Mail erfolgt, entspricht dies oft nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Weitere Informationen finden Sie direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung.