Kostenlose FFP2-Schutzmasken für Risikogruppen
Sie gehören zu einer Risikogruppe? Dann können Sie sich zwischen dem 15.12.2020 und 06.01.2021 drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abholen, so die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Weitere Informationen zur Abholung und wer anspruchsberechtigt ist, können Sie hier nachlesen: Internetseite Bundesministerium für Gesundheit
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) informiert, dass für die Abholung in der Apotheke kein Attest notwendig ist, sondern dass die Vorlage des Personalausweises bzw. die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen ausreicht: Internetseite KVBW