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Ich will zur Physiotherapie – was muss ich dafür tun?

Schritt 1: Suchen Sie einen Arzt auf:    

 Wenn Sie Beschwerden haben, kann Ihnen Ihr Arzt zur unterstützenden Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Basis für die Verordnung ist der sogenannte "Heilmittelkatalog". In diesem Katalog ist aufgeführt, welche Verordnung bei welchem Leiden innerhalb der Physiotherapie als sinnvoll und wirtschaftlich gilt. Hier ist auch festgelegt, wie viele Behandlungen notwendig sind. Benötigen Sie weitere Behandlungssitzungen, kann Ihr Arzt – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

Schritt 2: Wählen Sie den richtigen Physiotherapeuten:

Suchen Sie sich einen Physiotherapeuten in Ihrer Nähe. Ganz einfach geht dies über die ZVK-Therapeutensuche

Schritt 3: Erhalten Sie Ihren Behandlungsplan:    

 Bei Ihrem ersten Besuch beim Physiotherapeuten erfolgt in der Regel zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich dann die aktiven oder passiven Behandlungsmethoden ergeben. 

Schritt 4: Physiotherapie – Wie teuer ist das eigentlich?    

 Als GKV-Versicherter zahlen Sie für jede Verordnung zurzeit 10,- Euro Rezeptgebühr und 10 Prozent je verordneter Leistung. 

Das müssen Sie wissen: Diese Kosten werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine zusätzliche Einnahmen des Physiotherapeuten. Die jeweilige Höhe der Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Die gesetzliche Zuzahlung ist – soweit Sie hiervon nicht befreit sind – verpflichtend. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder unter 18 Jahren sind generell befreit.