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20.04.2021

Zweite Änderung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung tritt heute, am 20. April 2021 in Kraft

Wie bereits berichtet, hat das Bundeskabinett am 13. April 2021 die 2. Änderungsverordnung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen- Heute, am 20.04.2021 tritt sie nun in Kraft. Details zu den Änderungen für Physiotherapeut*innen sowie hilfreiche Formulare für Mitglieder finden Sie hier.

 

Infos und FAQs

Basierend auf der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung haben wir Sie über die wichtigsten Änderungen für Physiotherapiepraxen informiert. Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:

 

Service für Mitglieder (freiwilliges Angebot, Sie müssen die folgenden Angaben nicht dokumentieren! Sie können die Vorlagen jedoch als Arbeitshilfen im Praxisalltag nutzen.)

Hinweis: Die Downloadlinks werden erst nach dem Mitgliederlogin sichtbar. 

  • Sollten Sie eine Vorlage suchen, um als Praxisinhaber*in zu dokumentieren, wann Sie welche Tests ausgehändigt haben, so können Sie folgende Vorlage nutzen:

    • Dokumentation Aushändigung Tests (an Physiotherapeut*innen, 2x die Woche) 

    • Dokumentation Aushändigung Tests (an Rezeptionsfachkräfte und weiteres Personal, 1x die Woche)

  • Sollten Sie Ihren Beschäftigten einen Nachweis über ein negatives Testergebnis ausstellen wollen, so können Sie dieses Formular verwenden: Formular Testnachweis

  • Sollten Ihre Beschäftigen das Testangebot nicht annehmen wollen, dann können Sie die Testablehnung mit folgender Vorlage dokumentieren: Muster Testablehnung

  • Sollten Sie Tests über die KVBW abrechnen wollen, dann finden Sie hier weitere Infos: Abrechnung über KVBW