Zweite Änderung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung tritt heute, am 20. April 2021 in Kraft
Wie bereits berichtet, hat das Bundeskabinett am 13. April 2021 die 2. Änderungsverordnung der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen- Heute, am 20.04.2021 tritt sie nun in Kraft. Details zu den Änderungen für Physiotherapeut*innen sowie hilfreiche Formulare für Mitglieder finden Sie hier.
Infos und FAQs
Basierend auf der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung haben wir Sie über die wichtigsten Änderungen für Physiotherapiepraxen informiert. Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:
FAQ für Physiotherapeut*innen (PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg, 20.04.2021)
Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Arbeitsschutzregelungen (BMAS, 15.04.2021)
Service für Mitglieder (freiwilliges Angebot, Sie müssen die folgenden Angaben nicht dokumentieren! Sie können die Vorlagen jedoch als Arbeitshilfen im Praxisalltag nutzen.)
Hinweis: Die Downloadlinks werden erst nach dem Mitgliederlogin sichtbar.
Sollten Sie eine Vorlage suchen, um als Praxisinhaber*in zu dokumentieren, wann Sie welche Tests ausgehändigt haben, so können Sie folgende Vorlage nutzen:
Dokumentation Aushändigung Tests (an Physiotherapeut*innen, 2x die Woche)
Dokumentation Aushändigung Tests (an Rezeptionsfachkräfte und weiteres Personal, 1x die Woche)
Sollten Sie Ihren Beschäftigten einen Nachweis über ein negatives Testergebnis ausstellen wollen, so können Sie dieses Formular verwenden: Formular Testnachweis
Sollten Ihre Beschäftigen das Testangebot nicht annehmen wollen, dann können Sie die Testablehnung mit folgender Vorlage dokumentieren: Muster Testablehnung
Sollten Sie Tests über die KVBW abrechnen wollen, dann finden Sie hier weitere Infos: Abrechnung über KVBW
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