23.03.2018
–
Regionalverband Baden-Württemberg
Veranstaltung zur Transparenzregelung informiert und sensibilisiert Mitglieder
Es war ein gelungener Auftakt: Knapp 70 Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND – Landesverband Baden-Württemberg besuchten am vergangenen Mittwoch die erste von insgesamt vier Informationsveranstaltungen zur Transparenzregelung im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart. Im Fokus: Die Auswirkungen der im Heil- und Hilfsmittelversorgungs-stärkungsgesetz verankerten Transparenzklausel auf Praxisinhaber und Angestellte.

„Kann ich zehn Prozent mehr Gehalt zahlen, wenn die Preise um zehn Prozent steigen?“ „Welche Erwartungshaltung haben die Kassen an die Physiotherapeuten?“ „Muss das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz nach drei Jahren wieder geändert werden?“ Diese und ähnliche Fragen spiegelten das Interesse der Teilnehmer an dem Thema wider. Während die Frage danach, ob und in welchem Ausmaß eine Physiotherapiepraxis ihren Angestellten höhere Gehälter zahlen kann, jeder für sich selbst beantworten muss, erhielten die Teilnehmer in der Veranstaltung Antworten auf ihre berufspolitischen Fragen und Tipps für die Gehaltskalkulation. Referenten waren Michael N. Preibsch, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg, und Roland Hein, Verbandsjustiziar.
„Durch die Transparenzregel soll sichergestellt werden, dass die steigenden Vergütungen durch die Krankenkassen auch angestellten Mitarbeitern zu Gute kommen“, erklärte Preibsch zu Beginn der Veranstaltung. Der Vorstandsvorsitzende sensibilisierte die Teilnehmer für die Gefahr, dass der Gesetzgeber die befristete Abkopplung von der Grundlohnsumme nach drei Jahren Laufzeit wieder aufheben wird, wenn die Preissteigerungen nicht adäquat an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Als gemeinsames Instrument aller Physiotherapieverbände zum Nachweis der gezahlten Gehälter stellte Preibsch die betriebswirtschaftliche Analyse PhysioPrax vor. PHYSIO-DEUTSCHLAND wird PhysioPrax in den nächsten Jahren nutzen, um nachzuweisen, welche Gehälter in Physiotherapiepraxen tatsächlich gezahlt werden. Preibsch rief die selbständigen Physiotherapeuten dazu auf, sich an PhysioPrax zu beteiligen: „Wir brauchen mindestens 50 Physiotherapiepraxen aus jeder Umsatzklasse, damit die Daten valide sind.“ Die Datenerhebung für das Jahr 2016 wird im April freigeschaltet – wir werden Sie darüber informieren.
Im zweiten Veranstaltungsblock zeigte Roland Hein den Mitgliedern die Möglichkeiten einer korrekten betriebswirtschaftlichen Gehaltskalkulation auf. Anhand von konkreten Beispielen erklärte er, wie sich berechnen lässt, welche Mitarbeitergehälter sich eine Physiotherapiepraxis leisten und an welchen Stellschrauben sie drehen kann, um Spielraum für Gehaltserhöhungen zu schaffen. „Die individuelle Rechenarbeit kann der Verband den Mitgliedern nicht abnehmen“, erklärte Hein.
Das Ziel der Branche für die nächsten Jahre ist klar definiert: die dauerhafte Abkopplung von der Grundlohnsummenbindung. Um dies zu erreichen, müssen die Verbände dem Gesetzgeber valide Zahlen liefern. „PhysioPrax kann dafür ein geeignetes Instrument sein“, resümierte Preibsch am Schluss der Veranstaltung.
Weitere Informationsnachmittage finden an folgenden Terminen und Orten statt:
18. April von 16.30 bis ca. 19.00 Uhr in Freiburg, Gesundheitsschulen Südwest, Konrad-Goldmann-Str. 7, 79100 Freiburg.
02. Mai von 14:30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr in Heidelberg, SRH Hochschule Heidelberg, Fakultät für Therapiewissenschaften, Maria-Probst-Straße 3, 69123 Heidelberg.
06. Juni von 15.00 bis ca. 18.30 Uhr in Ulm, Ulmkolleg, Lehr- und Weiterbildungsinstitute für Physiotherapie, Massage und Podologie, Oberberghof 5, 89081 Ulm.
Herzlich eingeladen zu den Veranstaltungen sind sowohl Praxisinhaber als auch Angestellte in Praxen, die Mitglied von PHYSIO-DEUTSCHLAND sind. Um eine verbindliche schriftliche Anmeldung per E-Mail an info(at)bw.physio-deutschland.de oder über die Homepage wird gebeten.