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17.05.2021

Neue baden-württembergische Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021: Änderung für Physiotherapie hinsichtlich Gruppenangebote

Nachdem die Landesregierung die Corona-Verordnung zum 14. Mai 2021 erneut angepasst hat, ändert sich für Physiotherapeut*innen nur wenig. Was bei Inzidenzen unter 100 oder unter 50 bezüglich kontaktarmer Gruppensport- sowie Trainingsangeboten gilt, erfahren Sie hier.

Eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen gibt folgendes Dokument des Staatsministeriums Baden-Württemberg:

Für Physiotherapiepraxen bleibt auch mit der neuen CoronaVO alles wie gehabt, bis auf folgende Neuerungen:

 

Was ändert sich für Gruppenangebote und den Trainingsbereich einer Praxis?

  • Öffnungsschritt 1: Liegt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis fünf Werktage unter 100, so können kontaktarme Gruppenangebote von Physiotherapiepraxen draußen mit bis zu 20 Personen stattfinden.

  • Öffnungsschritt 2: Sinkt die Inzidenz 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter, so ist allgemein der Betrieb von Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbaren Einrichtungen, also auch im Trainingsbereich einer Physiotherapiepraxis, wieder gestattet (nur kontaktarmer Sport, drinnen und draußen, 1 Person pro 20 m²).

Die Öffnungsschritte treten jeweils am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtliche Behörde in Kraft.

 

Gibt es etwas Neues zur Maskenpflicht?

Die FFP2-Maskenpflicht für Physiotherapeut*innen und ihre Patient*innen bleibt wie gehabt bestehen. Neu, wenn auch für die Praxen weniger interessant ist, dass auch eine Maske mit vergleichbarem Standard zu FFP2 getragen werden kann – insb. sind nun Masken mit dem Standard KF 94 und KF 99 hinzugekommen.

ABER: Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmung des § 28b IfSG – der sog. „Bundesnotbremse“. Denn angesichts auch in BaWü überall sinkender Inzidenzen könnte zeitnah die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfallen. Die gesetzliche Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt nämlich nach § 28b Absatz 2 IfSG dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz eines Stadt-/Landkreises an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet! Schauen Sie sich also in den nächsten Tagen die Inzidenzentwicklung des für Ihre Praxis maßgebenden Stadt-/Landkreises genau an – sind diese fünf Tage mit einer Inzidenz unter 100 erfüllt, so reicht es ab dem übernächsten Tag wieder aus, wenn durch Mitarbeiter*innen und Patient*innen eine medizinische Maske getragen wird.

 

Service für Mitglieder

Sie möchten Ihre Patient*innen über die Maskenpflicht in Ihrer Praxis informieren? Wir haben unser Plakat "Unsere Praxis ist offen" – mit Hinweis Maskenpflicht (Stand 21.05.2021) aktualisiert. Zusätzlich können Sie – je nach zutreffendem Fall – den Aushang "Aktuell gilt FFP2-Maskenpflicht" oder Aushang "Aktuell gilt medizinische Maskenpflicht" ergänzend verwenden. (Die Downloadlinks werden erst nach dem Mitgliederlogin sichtbar.)

 

Antwort auf weitere Fragen

Muss ich trotz vollständiger Impfung noch meine FFP2-Maske tragen? Muss ich meinen Mitarbeiter*innen trotz vollständiger Impfung noch zwei Tests die Woche anbieten? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ Corona (Link erst nach dem Mitglieder-Login sichtbar).