Neue baden-württembergische Corona-Verordnung zum 07. Juni 2021: Wohl keine Änderungen für Physiotherapiepraxen

Für Physiotherapiepraxen bleibt auch angesichts sinkender Inzidenzen und nach Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 07. Juni 2021grds.alles wie gehabt (z.B. hinsichtlich Maskenpflicht, Gruppenangebote und Trainingsbereich, Abstands- und Hygieneregeln; siehe unsere Meldung vom 14. Mai 2021).
Für Praxen, die in Stadt-Landkreisen liegen, die sich (noch) nicht in der Öffnungsstufe 3 befinden, stellt sich hingegen die Frage, ob die Teilnahme an Kurs-/Trainingsangeboten von der Vorlage eines Negativtests abhängig zu machen sind – so, wie dies etwa in Fitnessstudios gefordert wird. Da die Veröffentlichungen des Sozialministeriums unseres Erachtens leider nicht eindeutig sind, bitten wir hierzu ggf. bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzufragen. Hinweis: Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, außer die Einrichtungen fordern einen solchen ein.
Zu dieser und weiteren offenen Fragen haben wir beim Sozialministerium angefragt und werden Sie umgehend informieren, sobald wir eine Antwort haben.
Bitte informieren Sie sich über die Informationsangebote Ihres jeweiligen Stadt- oder Landkreises, ob und welche der Öffnungsstufen aufgrund der aktuellen Inzidenzen momentan gilt.
Weitere Infos und Quellen
- Baden-Württembergische Corona-Verordnung (Sozialministerium BaWü, Stand 03. Juni 2021)
- Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 (Baden-Württemberg.de, Stand: 04. Juni 2021)
Antworten auf Fragen zur neuen Corona-Verordnung und zu weiteren Themen finden Sie in unserem FAQ Corona (Link erst nach dem Mitglieder-Login sichtbar).