Masernimpfpflicht – auch Physiotherapiepraxen sind in der Pflicht

Aufgrund des seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes sind Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (und damit auch PT-Praxen) verpflichtet, einen Nachweis über ihren Masernschutz zu erbringen.
Die Leitung der PT-Praxis, also im Zweifel der Praxisinhaber, muss den Impfnachweis bzw. eine ausreichende Masern-Immunität (Serostatus) kontrollieren und dokumentieren, bevor die jeweiligen Personen die Beschäftigung aufnehmen bzw. betreut werden dürfen.
Alles rund um die Masernimpfpflicht, z.B. auf wen die Masernimpfpflicht zutrifft, hatten wir für Sie in dieser Netzmeldung zusammengefasst: Masernimpfpflicht gilt bald auch in Physiotherapiepraxen! (20.12.2019)
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