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15.10.2020

Masernimpfpflicht – auch Physiotherapiepraxen sind in der Pflicht

Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Verpflichtungen für PT-Praxen, die aus dem seit 01.03.2020 geltenden Masernschutzgesetz resultieren, sicherlich bei der einen oder anderen Praxis ein bisschen in den Hintergrund gerückt. Der nachfolgende Beitrag soll das Thema in Erinnerung rufen.

Aufgrund des seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetzes sind Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (und damit auch PT-Praxen) verpflichtet, einen Nachweis über ihren Masernschutz zu erbringen.

Die Leitung der PT-Praxis, also im Zweifel der Praxisinhaber, muss den Impfnachweis bzw. eine ausreichende Masern-Immunität (Serostatus) kontrollieren und dokumentieren, bevor die jeweiligen Personen die Beschäftigung aufnehmen bzw. betreut werden dürfen.

Alles rund um die Masernimpfpflicht, z.B. auf wen die Masernimpfpflicht zutrifft, hatten wir für Sie in dieser Netzmeldung zusammengefasst: Masernimpfpflicht gilt bald auch in Physiotherapiepraxen! (20.12.2019)

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat jüngst erläutert, welche datenschutzkonformen Vorgehensweise für diese Kontrolle und deren Dokumentation geboten ist. Informationen zur Rechtsgrundlage, Kontrollmöglichkeiten und Gestaltung der Aktennotiz finden Sie direkt auf der Internetseite des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.