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29.06.2021

Hinweis: Weiterhin grundsätzlich Maskenpflicht in baden-württembergischen Physiotherapiepraxen

Im Artikel „Was wird aus der Maskenpflicht?“ in der heutigen Print-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung hieß es fälschlicherweise, dass Physiotherapie ohne Mund-Nasen-Schutz in Anspruch genommen werden darf. Zwischenzeitlich wurde dies in den Online-Versionen des Artikels korrigiert.

Denn auch nach Inkrafttreten der neuen baden-württembergischen Corona-Verordnung zum 28.06.2021 besteht nach wie vor grundsätzlich eine Maskenpflicht für Physiotherapeut*innen und Patient*innen in Physiotherapiepraxen, wobei die die bekannten Ausnahmen von der Tragepflicht bestehen bleiben.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen zur Maskenpflicht und weiteren Themen finden Sie in unserer Homepage-Meldung vom 28.06.2021.