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17.01.2019

Zahlungsrückforderungen - Hanseatische Ersatzkasse lenkt ein

Nicht nur die IKK classic macht den Physiotherapiepraxen mit nicht nachvollziehbaren Absetzungen für Abrechnungen aus dem Jahre 2015 erhebliche Probleme – auch andere Kassen versuchen, längst bezahlte Behandlungen nach Jahren wieder zurückzufordern. Von unserem Bundesverband haben wir nun erfahren, dass zumindest die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) mittlerweile anerkannt hat, dass diese Rückforderungen keine Anspruchsgrundlage haben.

Die HEK stellt sich auf den Standpunkt, dass bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles Behandlungen ab der 13. Woche nicht mehr vergütungspflichtig sind und fordert Praxen auf, die vor Jahren geleisteten Zahlungen wieder zurückzuzahlen oder setzt den Betrag einfach von einer Folgeabrechnung ab.

Klar ist, dass ein solches Verhalten rechtswidrig ist, denn die Ersatzkassen sind rahmenvertraglich verpflichtet, Beanstandungen innerhalb von sechs Monaten vorzutragen.

Keine Anspruchsgrundlage für Rückforderungen

Jetzt scheint auch die HEK anerkannt zu haben, dass die Rückforderungen keine Anspruchsgrundlage haben. Darüber hat uns gestern der Bundesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND informiert. Die HEK hat angekündigt, die betroffenen Praxen in Kürze entsprechend zu informieren.

Sind Sie von einer solchen HEK-Absetzung betroffen, sollten Sie also kurzfristig durch die HEK informiert werden – falls nicht, geben Sie uns bitte zeitnah Rückmeldung.