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19.12.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Wie gut, dass Physiotherapie kein Weihnachtsbaum ist

Haben Sie schon Ihren Tannenbaum für das Weihnachtsfest gekauft? Wenn ja, wissen Sie wie viele Steuern Sie dabei bezahlt haben? Nein?! Bisher dachten wir ja immer, die steuerliche Bewertung physiotherapeutischer Leistungen wäre kompliziert, aber verglichen mit Weihnachtsbäumen ist sie ein Kinderspiel!
Bisher sind wir davon ausgegangen, dass der Preis eines Tannenbaums vor allem durch seine Höhe bestimmt wird. Ein kürzlich von der SWR Landesschau veröffentlichter Beitrag belehrt uns aber eines Besseren: Wie viele Steuern auf einen Baum anfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Fünf Steuersätze gibt es dabei: Während für Plastikbäume 19 Prozent Mehrwertsteuern anfallen, zahlt man auf einen echten Baum entweder sieben oder 5,5 Prozent Mehrwertsteuer. Abhängig ist dies  von dem Verkäufer. Ist dieser ein normaler Händler oder ein Landwirt? Auch spielt eine Rolle, ob der Baum zufällig gewachsen oder angebaut wurde. Wenn der Weihnachtsbaum vom Landwirt bewusst zum Verkauf angepflanzt worden ist, dann ist er ein landwirtschaftliches Produkt. Damit werden 10,7 Prozent Steuern fällig. Wenn der Bauer den Baum gar nicht selbst angebaut hat, dann sind gelten ebenfalls 10,7 Prozent, das gilt aber nur, wenn der Bauer mit dem Verkauf von Weihnachtsbäumen in einem Hofladen nicht mehr als 20 Prozent seines Jahresumsatzes macht. Komplett steuerfrei sind gebrauchte Bäume oder auch Bäume für Mitarbeiter der NATO oder Angehörige eines NATO-Mitarbeiters. Dann braucht man aber einen Abwicklungsschein des Finanzministeriums. Dagegen erscheint uns die Mehrwertsteuerermittlung für unsere Tätigkeit als Physiotherapeut doch extrem einleuchtend: Alle vom Arzt verordneten Therapien und Massagen sind steuerfrei. Präventionsleistungen sind hingegen nicht umsatzsteuerbefreit, auf sie fällt 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Ebenso auf Krankengymnastik, die der Therapeut ohne Verordnung abgibt. Hier ist die Ausnahme: hat der Therapeuten den sektoralen Heilpraktiker, sind auch diese Leistungen umsatzsteuerbefreit. Etwas kompliziert wird es dann bei den Massagen ohne Verordnung – haben diese therapeutischen Charakter fallen auf sie sieben Prozent Mehrwertsteuer an, haben sie Wellnesscharakter jedoch 19 Prozent. Hier lesen Sie alles über die Steuersätze beim Weihnachtsbaumkauf: Hier lesen Sie alles über die gebräuchlichen Steuersätze im Therapiebereich.