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11.05.2026 – Praxis-Organisation

Wichtige Information zur Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2 ab dem 1. Juni 2026

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) setzt zum 1. Juni 2026 die neue DGUV Vorschrift 2 um.

In diesem Zusammenhang haben wir unser Merkblatt aus der Reihe „Moin (Mein. Organisationshelfer. Im. Norden. )“ umfassend überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Das aktualisierte Merkblatt berücksichtigt sämtliche Änderungen der Vorschrift und dient Ihnen als praktische Orientierung für die Organisation Ihrer Praxis.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Vereinfachte Mitarbeiterzählung
    Künftig erfolgt die Berechnung ausschließlich nach der Anzahl der beschäftigten Personen. Die bisherige aufwändige Umrechnung von Teilzeitkräften entfällt.
  • Neue Schwellenwerte für das vereinfachte Betreuungsmodell
    Die Grenze für das vereinfachte Betreuungsmodell wird von bislang 10 auf künftig 20 Beschäftigte angehoben. Dadurch können betroffene Praxen in ein flexibleres und häufig wirtschaftlicheres Betreuungsmodell wechseln.
  • Erweiterte Möglichkeiten der Telemedizin
    Betriebsärztliche Beratungen dürfen künftig auch per Videosprechstunde durchgeführt werden. Damit wird die arbeitsmedizinische Betreuung deutlich flexibler gestaltet.

Übergangsfrist bis 31. Mai 2027

Die BGW gewährt eine Übergangsfrist bis zum 31.05.2027. Bestehende Verträge und organisatorische Anpassungen müssen daher nicht sofort umgesetzt werden. Dennoch empfehlen wir, die neuen Vorgaben frühzeitig in Ihre Praxisorganisation zu integrieren bzw. sich mit diesen vertraut zu machen. Ggf. kann dies sogar Vorteile bringen.

Bei Fragen zur Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2 oder zu den geänderten Schwellenwerten unterstützen wir Sie selbstverständlich gern. Unser Merkblatt senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu!