Wichtige Änderungen für den Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion – alle Infos und Links dazu hier im Überblick!
Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse hat das Robert Koch Institut den Genesenenstatus nach einer Covid-19-Infektion am 15. Januar 2022 für alle bislang Infizierten auf 90 Tage reduziert.
Das Robert-Koch-Institut begründet es damit, dass die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.
Zur Erläuterung: In der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung wird auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zu den Definitionen von „geimpft“ und "genesen“ Bezug genommen. Wir werden die Informationen des RKI weiter engmaschig beobachten und bei Änderungen entsprechend über unsere Medienkanäle informieren.
Wir haben uns bereits mit dem Sozialministerium in Verbindung gesetzt, um eine mögliche Übergangszeit bzw. einen "Bestandsschutz" zu erwirken. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Ein Hinweis für Genesene: Nach einer Infektion reicht bereits eine Impfung für die Befreiung zur Quarantänepflicht nach Kontakt mit einem Infizierten aus.
Umfassende Informationen zu allen Regeln rund um eine Isolation bei Infektion beziehungsweise der möglichen Quarantäne als Kontaktperson gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit – einfach hier klicken, um direkt dorthin zu gelangen:
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