Wichtig: Neue Corona-Verordnung: Ab Montag, 20. Dezember 2021 gilt 3G-Regel in Physiotherapiepraxen
Soeben hat das baden-württembergisch Sozialministerium auf seiner Internetseite kurzfristig die Meldung veröffentlicht, dass die neue, ab Montag, den 20. Dezember 2021 gültige Corona-Verordnung eine 3G-Regel für Physiotherapiepraxen beinhaltet (§ 17 Abs. 2). Dies heißt konkret:
Für die Inanspruchnahme von Physiotherapie gilt in allen Stufen 3G für Patient*innen – also geimpft, genesen oder getestet (negativer Schnelltest von offizieller Stelle wie z.B. Testzentrum).
Was gilt ab dem 20. Dezember in der Alarmstufe II für Physiotherapiepraxen?
Physiotherapeutische Leistungen, auch wenn medizinisch notwendig: 3G-Regel
Rehasport/Funktionstraining: In Innenräumen: 3G-Regel
Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote: Im Freien: 2G-Regel, in geschlossenen Räumen 2G+-Regel
Wellnessangebote: 2G+-Regel
Bitte informieren Sie sich hier auf S. 2 über Ausnahmen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Anpassung von Informationsmaterialien, wie dem Corona FAQ, an diesen neuen Sachverhalt erst noch erfolgen muss.
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