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18.08.2014 – Regionalverband Baden-Württemberg

Wettbewerbsrecht: Achtung vor irreführender Werbung

Wer Behandlungsleistungen zu „euphorisch“ bewirbt, geht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Probleme ein. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch PT-Praxen in Sachen „Werbung“ behutsam vorgehen müssen, insbesondere wenn es um Behandlungsleistungen geht, die im Rahmen von Fort-/Weiterbildungen erlernt wurden.

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