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17.10.2018 – Regionalverband Baden-Württemberg

Vorsicht bei Rezepten aus Kliniken – Entlassmanagement-Kennung fehlt manchmal oder ist kaum zu erkennen

Bei Rezepten, die von Krankenhausärzten stammen, ist Vorsicht geboten. Denn ob es sich dabei um eine Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements handelt, ist auf dem Vordruck nicht immer klar erkennbar. Einige Mitglieder berichteten uns, dass sie die Sonderkennung übersehen hatten, da diese nur schwach abgedruckt war oder ganz gefehlt hat, woraufhin die Krankenkasse die nicht fristgerecht geleisteten Behandlungen absetzte. Achten Sie deshalb bei Verordnungen von Krankenhausärzten nicht nur auf die Sonderkennung Entlassmanagement, sondern zusätzlich auch auf das einstellige Kennzeichen 4 an der letzten Stelle des Statusfeldes sowie auf die Zahlen 4444444 im Feld für die Arztnummer des Vordruckes.

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