Viele Fragen zur neuen Corona-Verordnung: 3G-Regelung in Physiotherapiepraxen
Nachdem das baden-württembergische Sozialministerium kurzfristig am Freitag die Meldung veröffentlicht hat, dass die neue, ab Montag, den 20. Dezember 2021 gültige Corona-Verordnung eine 3G-Regel für Physiotherapiepraxen beinhaltet (§ 17 Abs. 2), haben sich sehr viele Fragen in den Praxen ergeben.
Um Sie bei der Umsetzung in Ihrer Praxis zu unterstützen, haben wir Ihre Fragen gesammelt und für Sie aufbereitet.
Die neu aufgenommenen Antworten finden Sie in unserem Corona FAQ (mitgliedergeschützt) unter "Fragen zur 3G-Regelung in Physiotherapiepraxen".
Die kommenden Tage werden wir das Corona FAQ für Sie ergänzen und bitten Sie unbedingt einen Blick hineinzuwerfen.
Über die Vorgehensweise des Sozialministeriums sind wir erschüttert und wir bedauern die aktuelle Lage, in der sich alle Praxisinhaber*innen befinden sehr.
Wie immer tun wir unser Möglichstes, um Sie zeitnah, aber fundiert zu informieren und werden Sie auch weiterhin umgehend auf dem Laufenden halten.
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