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22.09.2020

Verlängerung der Überbrückungshilfe Corona

Zwischenzeitlich sind die allermeisten Praxen und Freien Mitarbeiter gut mit Terminen ausgelastet und die durch die Coronakrise bedingten finanziellen Engpässe der letzten Monate wurden in einem Großteil der Fälle durch den Rettungsschirm sowie die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg aufgefangen. Falls trotzdem finanzielle Unterstützung benötigt wird, so wurde nun ein bundesweites Zuschussprogramm verlängert: Die zweite Phase der Überbrückungshilfe beinhaltet die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes. Die Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

Weitere Informationen zu Förderbedingungen, Umfang und Antragsstellung der Überbrückungshilfe erhalten Sie hier.  

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.