Verkürzung des Status „Genesen“ – laut Verwaltungsgericht Osnabrück rechtswidrig

Verwaltungsgericht Osnabrück
Mit Beschluss vom 04.02.2022, Az. 3 B 4/22, erklärt das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Eilverfahren die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage aus unterschiedlichen Gründen für verfassungswidrig.
Nach Auffassung des VG Osnabrück gilt deshalb auch weiterhin, dass der Genesenenstatus für 6 Monate gilt.
Quelle:Presseinformation Nr. 02/2022, Verwaltungsgericht Osnabrück
Auswirkung für Physiotherapeut*innen
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung nur für den Antragsteller in diesem konkreten Verfahren unmittelbare Wirkung entfaltet.
Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren, müssten sich deshalb grundsätzlich auch an das zuständige Verwaltungsgericht wenden, sofern die Verordnung nicht geändert wird.
Ob das erforderlich ist, muss jede*r einzelne betroffene Physiotherapeut*in für sich entscheiden. Vielleicht muss diese Entscheidung aber auch gar nicht getroffen werden. Denn es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber kurzfristig nochmals aktiv wird und eine erneute Anpassung der Dauer des Genesenenstatus vornimmt.