Verkürzung des Status „Genesen“ – laut Verwaltungsgericht Osnabrück rechtswidrig
Sicherlich wurde auch der eine oder andere von Ihnen von der Verkürzung des Zeitraums, für den der Genesenenstatus gilt, „eiskalt erwischt“. Gerade angesichts der ab dem 15.03.2022 geltenden Impfpflicht für Inhaber*innen von und Beschäftigte in Physiotherapiepraxen war und ist diese Verkürzung „über Nacht“ von erheblichem Nachteil. Nun hat das erste Gericht diese gesetzgeberische Maßnahme für rechtswidrig erklärt.
Verwaltungsgericht Osnabrück
Mit Beschluss vom 04.02.2022, Az. 3 B 4/22, erklärt das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Eilverfahren die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage aus unterschiedlichen Gründen für verfassungswidrig.
Nach Auffassung des VG Osnabrück gilt deshalb auch weiterhin, dass der Genesenenstatus für 6 Monate gilt.
Quelle: Presseinformation Nr. 02/2022, Verwaltungsgericht Osnabrück
Auswirkung für Physiotherapeut*innen
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung nur für den Antragsteller in diesem konkreten Verfahren unmittelbare Wirkung entfaltet.
Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren, müssten sich deshalb grundsätzlich auch an das zuständige Verwaltungsgericht wenden, sofern die Verordnung nicht geändert wird.
Ob das erforderlich ist, muss jede*r einzelne betroffene Physiotherapeut*in für sich entscheiden. Vielleicht muss diese Entscheidung aber auch gar nicht getroffen werden. Denn es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber kurzfristig nochmals aktiv wird und eine erneute Anpassung der Dauer des Genesenenstatus vornimmt.
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