14.03.2022
Vereinfachte Quarantäne-Entschädigung: PCR- oder Schnelltestergebnis ausreichend
Zukünftig reicht in Baden-Württemberg ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle aus, damit Arbeitgeber*innen beim Staat einen Verdienstausfall für ihre Mitarbeitenden beantragen können, die aufgrund von Corona in Quarantäne sind. Bislang war hierfür eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses als Nachweis nötig.
Entsprechend informiert das Sozialministerium Baden-Württemberg auf seiner Internetseite (Meldung vom 10. März 2022).
Weitere Informationen
Jetzt Mitglied werden
Passwort vergessen?
Login Mitglieder
Gib bitte Deine Mitgliedsnummer und Passwort ein, um Dich an der Website anzumelden:
Passwort vergessen?