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08.10.2020

Update zur Hygienepauschale: Bundes- und Landesbeihilfe sowie Private Versicherer (PKV) verlängern Erstattung

Die Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe auf Bundes- sowie Landesebene erstatten auch über den 30. September 2020 hinaus den corona-bedingten Mehraufwand für Hygienemaßnahmen in Physiotherapiepraxen.

Zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2020 erstatten PKV und Bundesbeihilfe ihren Versicherten pro Behandlung 1,5 Euro für den Hygienemehraufwand in den Praxen.

Bei Patienten, die im sogenannten Basis- beziehungsweise Notlagentarif versichert sind, ist die Erstattungshöhe auf 1,50 pro Verordnung begrenzt. Um Probleme in der weitgehend automatisierten Rechnungsbearbeitung zu vermeiden, muss diese Position in der Abrechnung der Heilmittelpraxis ausdrücklich als Hygienepauschale bezeichnet werden.

Zu den entsprechenden Regelungen für Landesbeamte aus Baden-Württemberg haben wir auf Landesebene beim Finanzministerium angefragt und die Antwort erhalten, dass bezüglich dieser befristeten Maßnahmen zur Erstattung von Hygienemaßnahmen und der telemedizinischen Behandlung entsprechend der Bundesbeihilfeverordnung verfahren wird.