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16.09.2020

Umgang mit Erkältungssymptomen in der Physiotherapiepraxis

Noch sind die Temperaturen sommerlich, doch der Herbst steht vor der Tür und damit die Erkältungszeit. Was tun, wenn Mitarbeitende oder Patient*innen unter einem Schnupfen oder kratzenden Hals leiden? Wann müssen Betroffene zuhause bleiben? In diesem Überblick erfahren Sie mehr.

 

Empfehlungen des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Solange für den medizinischen Bereich keine eigenen Empfehlungen oder Regelungen vorliegen, rät PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg dazu, dass sich auch Physiotherapiepraxen und ihre Patient*innen an der Empfehlung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen orientieren.

Demnach bleiben eindeutig kranke Personen – wie auch schon vor der Corona-Pandemie – zuhause. Bei einem Schnupfen ohne weitere Symptome ist dies jedoch nicht der Fall. Zuhause bleiben muss aber, wer mindestes eines dieser für COVID-19 typischen Symptome aufweist:

  • „Fieber (ab 38,0°C) Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung

  • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen

  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).

  • Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).“ (Quelle: Pressemitteilung Sozialministerium, 31.07.2020)

Wir wissen, dass aktuell in den Physiotherapiepraxen viel Verunsicherung herrscht, wie mit Erkältungssymptomen umzugehen ist. Das Schema des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts kann eine Hilfe darstellen, auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, sich daran zu halten.

 

Ist es erlaubt, Patient*innen mit Erkältungssymptomen abzulehnen?

Einer Ihrer Patienten erwähnt am Telefon, dass er aktuell Husten hat oder bei ihm ein anderes typisches Krankheitssymptom einer Coronavirus-Infektion auftritt. Dürfen Sie seine Behandlung ablehnen?

Das Landesgesundheitsamt hat Handreichungen für Schul- und Kitaleitungen zusammengestellt, die etwa auch die KVBW auf ihrer Internetseite veröffentlich hat und die man durchaus auch entsprechend auf eine Physiotherapiepraxis übertragen kann.

Für das in dieser Handreichung benannte Verbot, dass Personen, die entsprechende Symptome zeigen, Schule/Kindergarten nicht betreten dürfen, sehen wir aktuell keinen Anlass, auf die PT-Praxis übertragen zu müssen – die Entscheidung liegt aber bei jedem einzelnen Praxisinhaber.

Es steht Physiotherapiepraxen frei, ihre Patienten bei jeglichen Krankheitssymptomen zu bitten, den Behandlungstermin rechtzeitig zu verschieben.

Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.