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03.08.2020

Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern: Empfehlungen des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Aktuell sind Sommerferien in Baden-Württemberg. Doch im Herbst, wenn die Kinder in die Schulen und Kitas zurückkehren, beginnt die Erkältungszeit. Daher haben das baden-württembergische Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Empfehlungen veröffentlicht, wie richtig mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen umgegangen wird.

Bereits am 24.07.2020 haben wir Sie hier auf unserer Homepage über die Planung dieser Handlungsempfehlungen informiert, zu der nun vor Kurzem eine Pressemitteilung auf der Internetseite des Sozialministeriums veröffentlicht wurde. Die Empfehlungen haben das Gesundheitsministerium, das Kultusministerium sowie Fachleute beim „Schnupfengipfel“ zusammen erarbeitet.

 

Zusammenfassung der Empfehlung

Nach wie vor gehen Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule oder Kita, was auch schon vor der Corona-Pandemie der Fall war. Jedoch ist Schnupfen ohne weitere Symptome ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Ein Besuchsverbot der Schul- und Betreuungseinrichtungen gilt weiterhin für Kinder und Jugendliche, die mindestes eines dieser für COVID-19 typischen Symptome aufweisen (Pressemitteilung Sozialministerium, 31.07.2020):

  • „Fieber (ab 38,0°C) Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung

  • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen

  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).

  • Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).“

Weitere Informationen, beispielsweise zu Geschwisterkindern und Kontaktpersonen von Kontaktpersonen sowie die Empfehlung aufbereitet als Grafik finden Sie direkt in der Pressemitteilung des Sozialministeriums.

 

Was gilt für Physiotherapiepraxen?

Solange für den medizinischen Bereich keine eigenen Empfehlungen oder Regelungen vorliegen, empfiehlt PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg, dass sich auch Physiotherapiepraxen und ihre Patient*innen an der Empfehlung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts orientieren.