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03.07.2018 –

Überarbeitung Zulassungsempfehlung – Falschmeldung in "unternehmen praxis"

Am 01. August 2018 tritt die neue Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer in Kraft. Damit sind für Praxisinhaber einige Klarstellungen und Erleichterungen verbunden – zum Beispiel in Bezug auf die Anwesenheitspflicht des Praxisinhabers beziehungsweise seines fachlichen Leiters.

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