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30.10.2020

Trotz neuer Corona-Maßnahmen: Physiotherapiepraxen bleiben geöffnet!

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Länder am Mittwoch, 28.10.2020 wurden weitreichende Beschlüsse zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie gefasst. Physiotherapiepraxen sind auch von diesem anstehenden Lockdown nicht erfasst. Ihre Patient*innen haben Informationsbedarf zum Besuch einer Physiotherapiepraxis in der aktuellen Lage? Nutzen Sie unser Plakat „Unsere Praxis ist offen“.

 

Bundesweit gültige Beschlüsse

Während Betriebe der Körperpflege (z.B. Kosmetikstudios, nichttherapeutische (!) Massagepraxen) ab dem 02.11.2020 geschlossen bleiben müssen, sind Physiotherapiepraxen von den Schließungen ausgenommen – Physiotherapiepraxen sollen der Versorgung der Bevölkerung also weiter zur Verfügung stehen. Welche Leistungen die Praxen weiterhin abgeben werden können, wird von den entsprechenden Formulierungen in den Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer abhängen. In ersten Entwürfen dieser Rechtsverordnungen, die dem Bundesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND bekannt sind, wird nicht darauf abgestellt, dass beispielsweise nur ärztlich verordnete Leistungen abgegeben werden dürfen, sondern klargestellt, dass die Praxen, als Dienstleister im Gesundheitswesen, ohne Einschränkungen weiter tätig sein können.

Wichtig: Sollten bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden, könnten betroffene Betriebe Anspruch auf die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe haben, die die Regierung am 28.10.2020 angekündigt hat. Der Erstattungsbetrag beträgt dabei 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Wir klären derzeit, ob die entsprechenden Wirtschaftshilfen auch bei Teilschließungen der Praxis gewährt werden.

 

Umsetzung der Beschlüsse auf Landesebene

Für Baden-Württemberg liegt aktuell (Stand 30.10.2020) noch keine Corona-Verordnung zur Umsetzung der neuen bundesweiten Beschlüsse vor. PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg hat für Sie in den letzten Tagen mehrmals telefonisch und schriftlich beim Sozialministerium angefragt, um sich bestätigen zu lassen, dass Leistungen der medizinischen Prävention, medizinisches Gerätetraining oder Selbstzahlerleistungen weiterhin zulässig sind. Hierzu konnte uns jedoch noch keine Auskunft gegeben werden.

TIPP: Praxen, die Leistungen außerhalb ärztlich verordneter Behandlungen abgeben, sollten auf die lokale Ordnungsbehörde zugehen und sich diesbezüglich absprechen – in der Vergangenheit hat das nach Erfahrung von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg regelmäßig zu interessengerechten Ergebnissen geführt.  

Sobald uns weitere Informationen zur Umsetzung der Beschlüsse ab Montag, 02.11.2020 vorliegen, werden wir Sie sofort informieren! Sobald wir genauere Informationen haben, bekommen Sie diese direkt per Mail gesendet und Sie finden diese auch auf unserer Homepage.

 

Plakat „Unsere Praxis ist offen“

Mit diesem Aushang erfahren Ihre Patient*innen das Wichtigste auf einen Blick: Ihre Praxis hat weiterhin geöffnet! Aber die Maskenpflicht muss eingehalten und auf die Hygiene geachtet werden, damit der Praxisbesuch sicher verläuft. Einfach herunterladen, ausdrucken und an Ihrer Praxistür aufhängen.

 

Weitere Informationsquellen rund um Corona

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.