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30.10.2020

Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit: Alle Informationen im Überblick

Noch immer erreichen uns täglich Anfragen zur Erstellung von Testkonzepten für eine Reihentestung in ambulanten Praxen der Physiotherapie. Wir möchten Ihnen deshalb hier noch einmal alle Informationen zusammenfassen.

Anspruch auf Testung haben:

  • Personen mit COVID-19 Symptomen, die Testung erfolgt durch den behandelnden Arzt.

  • Direkte Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls werden durch das Gesundheitsamt darüber informiert, ob eine Testung erfolgen soll. Sobald Symptome vorhanden sind, kann der behandelnde Arzt den Test durchführen.

  • Symptomlose Mitarbeiter von physiotherapeutischen Praxen können nach Antragsstellung und Bewilligung des Antrages durch das Gesundheitsamt im Rahmen einer Reihentestung getestet werden. Wer die Testungen durchführt, bestimmt das Gesundheitsamt.

Wichtig: Physiotherapeutische Praxen gehören nach der derzeitigen Teststrategie nicht zu dem Kreis der Einrichtungen, die eigenständig Reihentestungen mit Schnelltests durchführen können (und die Kosten dafür erstattet bekommen). Die Praxen müssen daher bei der Antragsstellung zur Reihentestung der Mitarbeiter auch kein Testkonzept beim Gesundheitsamt einreichen! Allein das Gesundheitsamt entscheidet darüber, ob Reihentests angeordnet und wo und wie diese durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Nach der Testverordnung sind diese vorsorglichen Tests den Prioritätsstufen 4 und 5 zugeordnet. Rückfragen des Bundesverbands PHYSIO-DEUTSCHLAND in verschiedenen Gesundheitsämtern bundesweit haben ergeben, dass Gesundheitsämter aufgrund der niedrigen Prioritätsstufen derzeit keine Reihentests in physiotherapeutischen Praxen durchführen lassen. Zusätzlich hat der Landesverband Baden-Württemberg für Sie letzte Woche alle baden-württembergischen Gesundheitsämter kontaktiert. Von dort haben wir aktuell die Information, dass noch auf die Ausführungsbestimmungen des Sozialministeriums gewartet wird. Auch beim Sozialministerium haben wir für Sie zu der Umsetzung der Testverordnung angefragt, die Antwort steht noch aus. Über Aktualisierungen zu diesem Thema informieren wir Sie umgehend.