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25.11.2021

Tägliche Testung der Geimpften und Genesenen – der Flickenteppich wird größer

Die Verpflichtung, auch geimpfte und genesene Mitarbeitende in physiotherapeutischen Praxen täglich zu testen, hat großen Unmut ausgelöst. Nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch die Vertreter von PHYSIO-DEUTSCHLAND sind daher bundesweit aktiv, um eine praxisnahe Lösung zu erwirken.

Inzwischen haben nach Hamburg und Niedersachsen weitere Bundesländer die tägliche Testverpflichtung ausgesetzt. Auch dort wird unserer Auffassung gefolgt, dass der bürokratische Aufwand für die Praxen nicht zu bewältigen ist. Denn neben der aufwändigen täglichen Testdurchführung bei Geimpften und Genesenen sollen die Ergebnisse in anonymisierter Form alle zwei Wochen an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei den überlasteten Behörden schlichtweg unvorstellbar! Wir gehen daher weiterhin davon aus, dass bei der Gesetzesformulierung des neuen § 28 b Infektionsschutzgesetz ein Verweisungsfehler unterlaufen ist, der korrigiert werden muss.

Bis rechtliche Klarheit besteht, empfehlen wir Ihnen, wie folgt zu verfahren:

  • Wenden Sie beim Zutritt zur Praxis die 3G-Regelung für Mitarbeitende und Besuchs- oder Begleitpersonen (hierunter fallen keine Patienten) an. Begleitpersonen sollten, wann immer möglich, vor der Praxis warten. Wie genau eine "Begleitperson" definiert ist, klären wir aktuell. Schnelltests für Nichtgeimpfte bzw. Nichtgenesene müssen von einer offiziellen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein selbstdurchgeführter Test reicht hier nicht aus.

  •  Bieten Sie Ihren geimpften und genesenen Mitarbeitern weiterhin (gemäß Arbeitsschutzverordnung) zwei Mal pro Woche einen Schnelltest zur Eigendurchführung an. 10 Tests pro Monat und Mitarbeiter können Sie mit den KVen abrechnen.

  • Gewähren Sie Patientinnen und Patienten ohne 3G-Nachweis Zutritt zur Praxis, es sei denn, Ihr Bundesland hat hierfür eine gesonderte Regelung erlassen. Hierzu berät Sie gerne Ihr Landesverband.

PHYSIO-DEUTSCHLAND wird Sie weiterhin auf dem Laufenden halten und Ihnen evtl. Dokumentationsvorlagen bereitstellen, sobald die Rechtslage geklärt ist. Wir setzen uns dafür ein, mit den Ministerien schnellstmöglich eine praktikable Lösung zu erwirken, die Infektionsschutz und Bürokratieaufwand gleichermaßen berücksichtigt.