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22.02.2022

Sozialministerium veröffentlicht Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Der 16. März 2022 rückt näher und somit der Beginn der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat daher am 21. Februar 2022 eine Handreichung veröffentlicht, an der sich die betroffenen Einrichtungen in Baden-Württemberg orientieren können – darunter auch Krankenhäuser, Kliniken und Physiotherapiepraxen.

Wer muss den Nachweis erbringen? Wie wird der Nachweis erbracht und dokumentiert? Was passiert, wenn kein Nachweis vorgelegt wird? Viele Aspekte zur einrichtungsbezogenen Impfplicht hatte PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg bereits im FAQ Corona des Landesverbands abgedeckt. Nun liefert das baden-württembergische Sozialministerium mit der „Handreichung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19“ (Stand: 21. Februar 2022) weitere Antworten und Hilfestellungen. Auch Informationen zu dem geplanten, landesweiten Meldeportal an die Gesundheitsämter sind enthalten.

 

FAQ-Webinar zur Impfpflicht am 07. März 2022

Sie haben weitere Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht? Am Montag, 07. März 2022 von 19:00 bis 20:00 Uhr beantworten Ihnen die Vorsitzende Hannah Hecker und der Verbandsjustiziar Roland Hein im Online-Webinar über Zoom live Ihre Fragen.

Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei und eine Anmeldung nicht erforderlich, da die Zugangsdaten am 25. Februar 2022 mit dem wöchentlichen Newsletter versendet werden.

Für Nichtmitglieder kostet die Teilnahme 40 Euro. Zur Anmeldung bitte eine E-Mail an info(at)bw.physio-deutschland.de senden mit dem Betreff „FAQ-Webinar zur Impfpflicht am 07. März“.

Hinweis: Das FAQ-Webinar baut auf Grundwissen auf. Daher bitte vor der Teilnahme die Videoaufnahme des Online-Seminars zur Impfpflicht, die Handreichung des Sozialministeriums und den FAQ Corona zur Impfpflicht sichten. Das Webinar greift einige Punkte auf, die seitdem geklärt wurden.

 

Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht von #dranbleibenBW

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am Donnerstag, 24.02.2022, 14:00 bis 15:00 Uhr, eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht an. Bitte merken Sie sich den Termin vor und informieren Sie betroffene bzw. interessierte Menschen in Ihrem Umfeld. Fragen können im Vorfeld an frage(at)dranbleiben-bw.de eingereicht werden. Auch während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referent*innen zu richten. Die Informationen zur Veranstaltung im Überblick:

  • Digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

  • Donnerstag, 24.02.2022, 14:00 bis 15:00 Uhr

  • Teilnahme via Livestream (ohne Anmeldung): www.dranbleiben-bw.de